Im Untermenue werden die Klagen/Petitionen aus den Jahren 2003, 2008 und 2010 vorgestellt.
In den letzten Jahren gab es mehrere Versuche (Verfassungsbeschwerden, Petitionen etc.), mit dem Ziel, das Wahlrecht auf alle Bürger auszuweiten,
so wie es die Artikel 1 Grundgesetz (die Würde des Mensch ist unantastbar) und
Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich) und
Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz (niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung...benachteiligt werden)
detalliert vorschreiben. Man sollte sich die Begriffsbestimmungen der Schlagworte - Menschenwürde - Gleichheit - Benachteiligung bzw. Diskriminierung bei Wikipedia zu Gemüte führen um zu verstehen welch edlen Ziele mit unserer Verfassung an sich verfolgt werden.
Einzig der Artikel 38 Abs.2 Grundgesetz beschränkt das Wahlrecht (aktiv und passiv) auf Menschen mit einem Mindestalter von 18 Jahren.
In Anbetracht der zunehmenden Umweltzerstörung und der völlig maßlosen Staatsverschuldung werden Fakten geschaffen die unsere Kinder und KIndeskinder in ihrer Lebensqualität erheblich beeinträchtigen werden. Nach zwei Weltkriegen wächst erstmals eine Generation heran die eben nicht mehr unter dem Kriegskindersyndrom leiden muss. Quasi ersatzweise (als wenn das Leiden zum Menschsein gehören würde) werden nun von verantwortungslosen Spekulanten und Politikern Entwicklungen eingeleitet und Zustände geschaffen, die den nächsten Genarationen das Leben nicht nur erheblich erschweren sondern u.U. sogar unmöglich machen.
Es werden also Entscheidungen getroffen die sehr weit in die Zukunft reichen ohne dass die Betroffenen selbst (nämlich Kinder und Jugendliche) eine Mitspracherecht haben. Und eben dieses Mitspracherecht muss gerade den Betroffenen, die ihr gesamtes Leben noch vor sich haben dringend gewährt werden. Inwieweit die Gewährung dieses Wahlrechtes die derzeit verantwortungslose Politik und Gewissenlosigkeit gewisser Spekulanten verändern kann oder wird muss sich zeigen. Wesentlich ist ein Mitspracherecht. Wie sonst sollen wir unsere Nachkommen an den sog. Generationenvertrag wirksam binden - wenn sie nie ein Mitspracherecht hatten? Die Forderung nach einem altersunabhängigen Wahlrecht betrifft insofern auch die jetzt einkommenschaffende Genaration (30 bis 60-jährige), die später auf Renten angewiesen sein wird.
Norbert Bremer
19.03.2024 - 11:54 Uhr